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Ihr gutes Recht - Heute: Widerruf des Mietvertrags?

Viele denken, sie könnten sich noch vom bereits unterschriebenen Mietvertrag lösen, wenn sie nur schnell genug zurücktreten, oder glauben, dass sie jederzeit aus dem Mietverhältnis entlassen werden können. Hierfür gibt es allerdings keine Rechtsgrundlage. Schon die alten Römer kannten den Grundsatz:
Pacta sunt servanda – Verträge sind einzuhalten. Wer sich von dem Mietvertrag lösen will, muss sich grundsätzlich an die geltenden Kündigungsfristen halten. Die Mietparteien können auch einen schriftlichen Aufhebungsvertrag schließen, der das Ende des Mietverhältnisses regelt.