Betriebsveräußerung – Betriebsnachfolge Teil 2
Zu diesem aktuellen Thema befragen wir Steuerberater Schuster aus Leingarten.
ZaberBote: Vielfach wird doch ein Betrieb auch unentgeltlich auf die nächste Generation übertragen.
Steuerberater Franz Schuster: In diesem Fall werden die Buchwerte des Vorgängers übernommen und auf dieser Basis weitergeführt. Auch steuerlich tritt der Nachfolger in die Fußstapfen des Übergebers. Eine Einkommensteuerbelastung ergibt sich nicht. Es gelten jedoch die Regeln des Schenkungsteuerrechts. Auch da wird´s kompliziert, wenn man steuerliche Nachteile vermeiden möchte. Bei richtiger Gestaltung und entsprechender Betriebsgröße kann ggf. eine Steuerbelastung vermieden werden.ZaberBote: Von was soll der Übertragende bei dieser unentgeltlichen Betriebsübergabe seinen Lebensunterhalt bestreiten?
Steuerberater Franz Schuster: In diesen Fällen ist eine Versorgungsrente, die der Übernehmer zu zahlen hat, eine empfehlenswerte Lösung. Bei entsprechender Beratung können dabei steuerliche Vorteile erzielt werden, da der Übernehmer die Rentenzahlung steuermindernd geltend machen kann und der Übergeber die Rente häufig nur zu einem niedrigeren Steuersatz versteuern muss. Gestatten Sie mir abschließend den Hinweis, dass der Verkauf oder die Schenkung von Anteilen an einer GmbH eigenen Regeln unterliegt.