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Betriebsveräußerung – Betriebsnachfolge

Innerhalb der nächsten Jahre steht bei rund 200.000 Handwerksbetrieben mit nahezu 2,2 Mio. Beschäftigten ein Generationswechsel an. Ein Teil dieser Betriebe könnte durch eine rechtzeitige und fundierte, steuerliche und rechtliche Beratung fortgeführt werden. Zu diesem aktuellen Thema befragen wir Steuerberater Franz Schuster in dieser und der nächsten Ausgabe. ZaberBote: Herr Schuster, für viele Unternehmer und Freiberufler stellt sich die Frage, was steuerlich bei einer Betriebsveräußerung passiert.
Steuerberater Franz Schuster: Will der Inhaber seinen Betrieb oder seine Praxis verkaufen oder aufgeben, dann kassiert der Fiskus in den meisten Fällen nochmals ordentlich mit. Für das Finanzamt gilt vereinfacht folgende Rechnung: Veräußerungserlös abzüglich Buchwerte und Veräußerungskosten ergibt den Veräußerungsgewinn. Beträgt dieser Veräußerungsgewinn weniger als 136.000,– €, so wird für über 55-Jährige ein Freibetrag von 45.000,– € abgezogen. Der verbleibende Restbetrag unterliegt einer ermäßigten Besteuerung. Diese ermäßigte Besteuerung wird für über 55-Jährige auf jeden Fall auch gewährt, wenn der Veräußerungsgewinn über 136.000,– € liegt. D.h., selbst wenn bei einem hohen Einkommen an sich der Spitzen-Steuersatz von 45% gilt, wäre der Steuersatz für den Veräußerungsgewinn maximal ca. 25%. Diese sofortige Besteuerung gilt übrigens auch bei Verkauf auf Raten.
ZaberBote: Wie ist die Rechtslage, wenn der Betrieb nicht veräußert wird, sondern nur die Tätigkeit eingestellt wird?
Steuerberater Franz Schuster: Auch in diesem Fall gilt im Prinzip die oben dargestellte Berechnung, d. h., die stillen Reserven sind aufzudecken und zu versteuern. Statt eines Veräußerungspreises wird für die ins sogenannte Privatvermögen überführten Sachwerte, z. B. für Betriebsgrundstücke, der Verkehrswert als fiktiver Erlös angesetzt. Wie bei der Betriebsveräußerung sind auch hier zahlreiche Feinheiten zu beachten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Z. B. ist zu prüfen, zu welchem Termin der richtige Aufgabezeitpunkt gewählt wird. Sind keine stille Reserven in den Gegenständen vorhanden, passiert jedoch gar nichts.