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Ihr gutes Recht: Wann darf Urlaub genommen werden?

ZaberBote: Herr Blükle, gerade jetzt in der anstehenden Urlaubszeit stellt sich für viele die Frage, ob sie ein Recht auf Gewährung von Urlaub zu der ihnen passenden Zeit haben.
Rechtsanwalt Blükle: Grundsätzlich ist es Sache des Arbeitgebers den Urlaub zu gewähren. Aktuell besteht ein gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch in Höhe von 24 Tagen im Jahr. Viele Arbeitsverträge gewähren jedoch mehr Urlaub. Sobald der Urlaubsantrag vorliegt, hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche gegenüber dringenden betrieblichen Belangen abzuwägen. Je nach dem wird er sein Einverständnis geben. Eine einmal gegebene Zusage begründet eine gute Position des Arbeitnehmers. Eine einmal abgegebene Urlaubsbestätigung bleibt letztendlich bestehen. Wichtig ist in jedem Falle, den Urlaubsantrag rechtzeitig zu beantragen. Ansonsten wird wohl immer die Situation eintreten, dass betriebliche Gründe einer Urlaubsgewährung entgegenstehen.