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Ihr gutes Recht - Kindesunterhalt – Düsseldorfer Tabelle

ZaberBote: Frau Hentschke, zu Jahresbeginn werden regelmäßig neue Unterhaltsbeträge in der sogenannten „Düsseldorfer Tabelle“ festgelegt?
Rechtsanwältin Hentschke: Ja, das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt Unterhaltsleitlinien in Form einer Tabelle heraus, die auch für unsere Region gelten. Zweck dieser Tabelle ist die Bezifferung von Unterhaltsbeträgen, die der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, für sein minderjähriges Kind zahlen muss. Diese Tabelle wird regelmäßig alle 2 Jahre aktualisiert. Wichtig ist, dass sich 2012 der Kindesunterhalt nach der Tabelle 2011 bemisst.