Ihr gutes Recht - Heute: Unfallflucht
ZaberBote: Frau Armbruster, was ist Unfallflucht?
Rechtsanwältin Armbruster: Wer beim Parken ein anderes Auto schrammt und dann weiterfährt, begeht eine Unfallflucht. Dazu zählen das Anfahren eines Verkehrsschildes genauso wie ein Zusammenstoß. Ein Verkehrsunfall ist grundsätzlich keine strafbare Handlung. Wer sich aber unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich der Unfallflucht strafbar. Es reicht deshalb nicht, nur einen Zettel mit Telefonnummer oder eine Visitenkarte hinter den Scheibenwischer des beschädigten Autos zu klemmen. Stattdessen hat der Unfallverursacher die Pflicht, am Unfallort zu bleiben, genauso wie jeder andere, der daran beteiligt war. Er muss eine „angemessene Zeit“ warten, bis entweder der Geschädigte zu seinem Auto kommt und die Adresse und alles andere entgegennehmen kann oder an seiner Stelle die Polizei. Am schnellsten geht es, wenn man selbst die Polizei benachrichtigt.