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Ihr gutes Recht - Heute: Neue Regelungen im Erbrecht

ZaberBote: Frau Hentschke, ab dem 01.01.2010 gilt ein neues Erbrecht. Der Deutsche Bundestag hat die Reform im vergangenen Jahr verabschiedet. Das Erbrecht besteht in seiner heutigen Struktur seit über 100 Jahren. Was ist neu?
Rechtsanwältin Hentschke: Neu ist zum Beispiel, dass zukünftig Pflegeleistungen durch Abkömmlinge in Erbauseinandersetzungen in erhöhtem Umfang berücksichtigt werden können. Erbrechtliche Ausgleichsansprüche gab es bisher nur für Abkömmlinge, die unter Verzicht auf eigenes berufliches Einkommen den Erblasser über längere Zeit gepflegt haben. Künftig entsteht dieser Anspruch unabhängig davon, ob für die Pflegeleistungen auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet wurde. Wird also beispielsweise eine verwitwete Erblasserin über lange Zeit von ihrer berufstätigen Tochter gepflegt, während der Sohn sich nicht um sie kümmert, kann künftig die Schwester einen Ausgleich für ihre Pflegeleistungen aus dem Nachlass verlangen. Von dem Nachlass wird zunächst der Ausgleichsbetrag abgezogen und erst danach der Rest nach der Erbquote verteilt. Das ist neu.