Ihr gutes Recht - Heute: Kündigung des Arbeitsplatzes, was nun?
ZaberBote: Bei vielen Arbeitgebern ist die Kündigung oftmals das letzte Mittel bei schwerer wirtschaftlicher Schieflage. Für die betroffenen Arbeitnehmer ist dies ein sehr einschneidender Moment. Soll etwas dagegen unternommen werden? Häufig ist die schwierige Situation des Arbeitgebers bekannt. Wie sind die Kosten?
Rechtsanwalt Blükle: Gegen eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses muss innerhalb drei Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Im Verfahren wird dann geprüft, ob die Kündigung berechtigt ist oder nicht. Wer diese Dreiwochenfrist versäumt, hat keinen weiteren Rechtsschutz gegen die Kündigung. Zudem läuft der Arbeitnehmer Gefahr, eine Sperrfrist für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes durch die Agentur für Arbeit zu erhalten. Die Zeit ist knapp, der Arbeitnehmer wie auch der Arbeitgeber tragen in der ersten Instanz die Kosten jeweils selbst. Selbst dann, wenn die Klage oder die Abwehr berechtigt ist. Jedenfalls ist es für Arbeitnehmer empfehlenswert, zu prüfen, ob eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll wäre.