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Ihr gutes Recht - Heute: Erbrechtsreform wurde im Bundestag verabschiedet – Verjährungsfristen verkürzt

ZaberBote: Frau Hentschke, im Juli 2009 wurde die Erbrechtsreform im Bundestag verabschiedet. Was wurde zum Beispiel neu geregelt?
Rechtsanwältin Hentschke: Es wurden die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisiert. Für unsere gesellschaftlichen Entwicklungen und geänderte Wertvorstellungen hat unser Erbrecht in einigen Bereichen keine zeitgemäßen Antworten mehr gehabt. Gerade auch dann nicht, wenn es um die Gründe ging, aus denen ein Erblasser den Pflichtteil entziehen konnte. Hier wurde das seit mehr als 100 Jahren geltende Recht aktualisiert. Aber auch in einem weiteren und wichtigen Bereich, nämlich der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen erfolgten Änderungen. Die Verjährung ist nun abgekürzt. Die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen wird an die Regelverjährung von 3 Jahren, statt der bisher geltenden Sonderverjährung von 30 Jahren, angepasst. Nur noch dort, wo es sinnvoll ist, bleibt jedoch die lange Verjährung erhalten.