Ihr gutes Recht - Heute: Aufhebung von Arbeitsverträgen
ZaberBote: Herr Blükle, die wirtschaftliche Verbesserung ist noch nicht in allen Wirtschaftszweigen angekommen. Mit Aufhebungsverträgen wird des öfteren versucht, ein Arbeitsverhältnis zu lösen. Was ist dabei zu beachten?
Rechtsanwalt Blükle: Mit dem Aufhebungsvertrag wird das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Termin in beiderseitigem Einvernehmen beendet. Dem geht häufig voraus, dass keine Arbeit vorhanden ist oder ein Verwürfnis im Betrieb entstanden ist. Der Arbeitnehmer hat unter Umständen das Risiko, dass eine Sperrfrist für den Bezug des Arbeitslosengeldes eingreift. Insoweit ist die richtige Formulierung der Vereinbarung sehr wichtig. Ebenfalls sollte neben anderem das Arbeitszeugnis mit geregelt werden. Auch hier ist die Formulierung sehr wichtig, wer ein wohlwollendes Zeugnis vereinbart, hat nichts in der Tasche. Die steht jedermann zu. Es muss dann mindestens die genaue Note mit vereinbart werden.